8.11.09: BGH: Grundrechte gelten NICHT für Fußballfans

Am letzten Freitag, den 30. Oktober 2009 wurde es also amtlich:
Der Bundesgerichtshof (BGH) betätigt die ungerechtfertigte Vergabe
von Stadionverboten auf Verdacht und macht damit deutlich, was viele
Fußballfans ohnehin schon wussten: Die Grundrechte gelten NICHT für
Fußballfans!!!

Die Unschuldsvermutung wird für Fußballfans außer Kraft gesetzt, die
pauschale Sippenhaft dafür wieder eingeführt. Der willkürlichen
Vergabe von Stadionverboten durch Polizei und Vereine ist somit Tür
und Tor geöffnet& …weiterlesen